Wenn Sie als Hersteller Geräte ausführen, für die Sie an Ihren belgischen Lieferanten Beiträge bezahlt haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen (Exportbelege) die Beiträge von Recupel zurückfordern. Siehe Mitgliedschaft.
Die Rückerstattung gilt auch für die folgenden Fälle:
- beim Verkauf mit ausländischer MwSt.;
- bei Rücknahme von defekten Waren;
- beim Zusammenbau oder Einbau von neuen Produkten (z.B. Bildschirme, Kontrolltischen...).
Wenn Sie Ihre Recupel-Beiträge zurückfordern möchten, müssen Sie zunächst eine Beitrittsvereinbarung für die Produktkategorie abschließen, in der Sie tätig sind. Diese Vereinbarung enthält die allgemeinen Bestimmungen für die Rückerstattung Ihrer Recupel-Beiträge.
Wichtig: Bei den Recupel-Beiträgen wird zwischen einem Pauschalbeitrag und einem Verwaltungsbeitrag unterschieden.
Der Pauschalbeitrag gilt für alle haushaltsbezogenen Elektro- und Elektronikgeräte. Er deckt Sammlung, Sortierung, Transport und Verarbeitung der Geräte, die zum Containerpark gebracht oder zum Zeitpunkt des Kaufs eines neuen gleichartigen Geräts in das Geschäft zurückgebracht werden. Ein Teil des Beitrags fließt auch in die Arbeit und Kommunikation von Recupel (Berichterstattung, Kontrolle von Unternehmen...).
Für alle professionellen Geräte wird ein Verwaltungsbeitrag fällig wenn die Geräte auf den Markt gebracht werden. Damit decken wir die Berichterstattung und die administrativen Kosten. Es besteht nicht Möglichkeit, diesen Verwaltungsbeitrag zurückzufordern.