über die Rückerstattung von Recupel-Beiträgen

Wenn Sie als Importeur Geräte ausführen, für die Sie an Ihren belgischen Lieferanten Beiträge entrichtet haben, können Sie unter bestimmten Bedingungen (Exportbelege) die Beiträge von Recupel zurückfordern. Siehe Erklärung.
Die Rückerstattung gilt auch für die folgenden Fälle:

  • beim Verkauf mit ausländischer MwSt.;
  • bei Rücknahme von defekten Waren;
  • beim Zusammenbau oder Einbau von neuen Produkten (z.B. Bildschirme, Kontrolltischen...).

Wenn Sie Ihre Recupel-Beiträge zurückbekommen möchten, müssen Sie zunächst eine Beitrittsvereinbarung für die Produktkategorie abschließen, in der Sie tätig sind. Diese Vereinbarung enthält die allgemeinen Bestimmungen für die Rückerstattung Ihrer Recupel-Beiträge.

Wichtig: Bei den Recupel-Beiträgen wird zwischen einem Pauschalbeitrag und einem Verwaltungsbeitrag unterschieden.

Der Pauschalbeitrag gilt für alle haushaltsbezogenen Elektrogeräte. Er deckt Sammlung, Sortierung, Transport und Verarbeitung der Geräte, die zum Containerpark oder zum Zeitpunkt des Kaufs eines neuen gleichartigen Geräts in das Geschäft zurückgebracht werden. Ein Teil des Beitrags fließt auch in die Arbeit und Kommunikation von Recupel (Berichterstattung, Kontrolle von Unternehmen...).

Für alle professionellen Geräte wird ein Verwaltungsbeitrag fällig, wenn die Geräte auf den Markt gebracht werden. Damit decken wir die Berichterstattung und die administrativen Kosten. Es besteht nicht Möglichkeit, diesen Verwaltungsbeitrag zurückzufordern.