Die Gesetzgebung bestimmt, dass jedes Unternehmen, das „ein elektr(on)isches Gerät auf den belgischen Markt bringt“ auch für die Sammlung und Verarbeitung der Altgeräte zuständig ist.
Sie können also Ihr Altgerät bei dem Geschäft/Händler abgeben, wo Sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Der Händler ist in diesem Fall „verpflichtet, die Altgeräte anzunehmen, die von den Kunden zurückgebracht werden“.
Die Sammlung und Verarbeitung von Elektroaltgeräten ist im Interesse aller. Die Gesetzgebung legt verschiedene Aufgaben für den Verbraucher, den Endverkäufer, den Zwischenhändler und den Hersteller oder Importeur von Elektro- und Elektronikgeräten fest.
Für die Hersteller und Importeure von Elektrogeräten bedeutet dies, dass sie für die Rücknahme und Verarbeitung der Altgeräte des Verbrauchers verantwortlich sind.
Deshalb entscheiden sie sich für eine der beiden folgenden Möglichkeiten: Entweder den Anschluss an das kollektive System Recupel, das alle Aufgaben im Rahmen der regionalen Umweltgesetzgebung übernimmt oder die Erstellung eines individuellen Abfallmanagement-Plans, der von den aufsichtsbefugten regionalen Regierungsinstanzen genehmigt werden muss.
Wenn ein Kunde ein Altgeräte mit einem Pauschalbeitrag zurückbringt und ein neues gleichartiges Gerät kauft, ist der Vertreiber oder Händler zur kostenlose Rücknahme des Altgeräts verpflichtet. Zudem muss er seine Kunden informieren über die Verarbeitung der elektrischen und elektronischen Altgeräte und über die für diese geltenden Beiträge.
Auch die Endnutzer (zuhause oder am Arbeitsplatz) spielen eine wichtige Rolle. Durch richtiges Sammeln machen sie mit beim Recycling für eine schönere Welt.