Die Gesetzgebung bestimmt, dass jeder Importeur, der „ein elektr(on)isches Gerät auf den belgischen Markt bringt“ auch für die Sammlung und Verarbeitung der Altgeräte zuständig ist.
Als Importeur von Elektrogeräten sind Sie für die Rücknahme von Altgeräten am Ende ihres Gebrauchszyklus verantwortlich und müssen die Verarbeitung überwachen. Was bedeutet dies in der Praxis? Wenn Sie Geräte einführen sind Sie verpflichtet, Ihrer Rücknahmepflicht nachzukommen.
Wir können Ihre Rücknahmepflicht übernehmen. Dies geht ganz einfach: Der Beitritt zu Recupel in der entsprechenden Gerätekategorie genügt.
Wenn Sie weitere diesbezügliche Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 40 387 oder online über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.
Wenn Sie Geräte einführen und keine Beitrittsvereinbarung mit Recupel abgeschlossen haben, müssen Sie selbst bei den Behörden der drei Regionen (siehe Beitritt) einen individuellen Abfallmanagement-Plan vorlegen.
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