Die gesetzliche Verpflichtung

Die Gesetzgebung bestimmt, dass jeder Hersteller, der „ein elektr(on)isches Gerät auf den belgischen Markt bringt“ auch für die Sammlung und Verarbeitung der Altgeräte zuständig ist.

Als Hersteller von Elektrogeräten sind Sie für die Rücknahme von Altgeräten am Ende ihres Gebrauchszyklus verantwortlich und müssen die Verarbeitung überwachen. Was bedeutet dies in der Praxis? Wenn Sie Geräte herstellen oder zusammenbauen, sind Sie verpflichtet, Ihrer Rücknahmepflicht nachzukommen.

Recupel kann Ihre Rücknahmepflicht übernehmen. Dies geht ganz einfach: Der Beitritt zu Recupel in der entsprechenden Gerätekategorie genügt.

Wenn Sie weitere diesbezügliche Informationen wünschen, setzen Sie sich bitte unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 40 386 oder online über das Kontaktformular mit uns in Verbindung.

Wenn Sie Geräte herstellen und kein Beitrittsabkommen mit Recupel abgeschlossen haben, müssen Sie selbst bei den Behörden der drei Regionen (siehe Beitritt) einen individuellen Abfallmanagement-Plan vorlegen.

Klicken Sie hier zur Anzeige der Allgemeinen Informationen über den gesetzlichen Rahmen