Gemäß der Gesetzgebung muss der Recupel-Beitrag immer klar ausgewiesen werden. Damit weiß der Kunde bei jedem Produkt, wie hoch der Recupel-Beitrag ist.
- Für haushaltsbezogene Geräte gilt ein Recupel-Pauschalbeitrag.
Dieser Pauschalbeitrag deckt die Sammlung, Sortierung, den Transport und die Verarbeitung der Geräte, die zum Containerpark gebracht oder zum Zeitpunkt des Kaufs eines neuen gleichartigen Geräts in das Geschäft zurückgebracht werden. Ein Teil des Beitrags fließt auch in die Arbeit und Kommunikation von Recupel (Berichterstattung, Kontrolle von Unternehmen...).
Seit dem 1. Juli 2008 wird die „visible fee“ für haushaltsbezogene Geräte aus Gründen der größtmöglichen Vereinfachung anders ausgewiesen
Auf der Rechnung: Die Importeure/Hersteller stellen weiterhin den Vertreibern den Beitrag getrennt in Rechnung und geben diesen immer auf einer gesonderten Zeile auf der Rechnung an. Als Verteiler berechnen Sie dem Verbraucher den Beitrag netto und informieren ihn deutlich über die Beitragshöhe, die er bezahlt. Hierzu können Sie das Plakat benutzen, das Sie mit dem Online-Bestellformular (Rubrik „Dokumentation“) bestellen können.
Auf Publikationen (Faltprospekten, Preisetiketten…): Wenn Sie sich als Vertreiber dafür entscheiden, den Recupel-Beitrag nicht mehr gesondert in Ihren Publikationen auszuweisen, geben Sie „Recupel inbegriffen“ an.
Achtung: Größtmögliche Transparenz ist ein Muss und der Verbraucher muss jederzeit über die Recupel-Beiträge im Bild sein. - Für alle professionellen Geräte wird ein Verwaltungsbeitrag fällig, wenn das Gerät auf den Markt gebracht wird.
Dieser Verwaltungsbeitrag deckt die Berichterstattung und die Verwaltungskosten. Für die meisten Geräte, für die der Verwaltungsbeitrag erhoben wird, muss seit dem 1. Juli 2005 eine rückwirkende Erklärung eingereicht werden. Diese ist allerdings nur informativer Natur; die Anrechnung des Verwaltungsbeitrags beginnt für die Mehrzahl der professionellen Produktkategorien im Januar 2007. Der Verwaltungsbeitrag kann nicht zurückgefordert werden.
Für die professionellen Geräte bleibt die bestehende Regel „Recupel inbegriffen“ in Kraft.