In der europäischen Gesetzgebung werden 10 Kategorien Elektro- und Elektronikgeräte definiert, für die die Rücknahmepflicht gilt:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
- überwachungs- und Kontrollinstrumente
- Automatische Ausgabegeräte
Da sich der Umgang mit diesen allgemeinen Kategorien in der Praxis schwierig gestaltet, arbeitet Recupel mit Zustimmung der Aufsichtsbehörden mit detaillierteren Listen von Elektro- und Elektronikgeräten, für die die Organisation die Verpflichtungen in Bezug auf die Rücknahmepflicht erfüllt.