Was ist die Rücknahmepflicht?

Die Gesetzgebung bestimmt, dass jedes Geschäft, das „ein elektr(on)isches Gerät auf den belgischen Markt bringt“ auch für die Sammlung und Verarbeitung der Altgeräte zuständig ist.

Sie können also ruhigen Gewissens Ihr Altgerät in dem Geschäft abgeben, in dem Sie ein gleichartiges Neugerät kaufen. Der Händler ist in diesem Fall „verpflichtet, die Altgeräte anzunehmen, die von den Kunden zurückgebracht werden“.

Sie möchten zum Beispiel bei Kauf eines neuen Geräts Ihre alte Tiefkühltruhe loswerden? Dies muss möglich sein. Marke und Geschäft, in dem Sie Ihr Altgerät gekauft haben, spielen dabei keine Rolle. Auch bei Hauslieferung von Neugeräten ist der Händler verpflichtet, Ihre Altgeräte kostenlos mitzunehmen.